In meiner neuen Tätigkeit als Lernbegleiterin an einer Grundschule biete ich für dieses Schulhalbjahr die AG „Bloggen“ an. Es gibt – um solch ein Projekt zu starten, mehrere Voraussetzungen:
- Die Schulleitung und der Schulträger müssen einverstanden sein.
- Die Eltern der Kinder müssen ihr Einverständnis erklären.
- Man braucht eine Blog-Plattform.
Zum Glück finde ich von der Schulleitung volle Unterstützung, wäre dies nicht der Fall, könnte solch eine AG gar nicht angeboten werden. Außerdem gehe ich davon aus, dass die beteiligten Eltern ihr Einverständnis erklären. Sollte dies bei einzelnen Kindern nicht der Fall sein, würden individuelle Lösungen für diese Kinder gesucht werden, aber es würde dadurch nicht das ganze Projekt gekippt.
Bezüglich der Blog-Plattform hatte ich erst die Idee, mit dem Bloggen auf einer externen Plattform zu beginnen, denn eine hauseigene Installation macht Arbeit und wenn die Schüler – damit muss man immer rechnen – doch nicht so begeistert sind, wie ich mir das vorstelle – ist die Mühe vergebens. Blogger oder WordPress wären geeignete Plattformen gewesen. Doch bin ich bzw. die Schule, gemäß Artikel 6 des Bayerischen Datenschutzgesetzes verpflichtet, mit dem Plattformbetreiber einen Vertrag abzuschließen. Ich als Kunde und Unterzeichner von Geschäftsbedingungen lege dem Betreiber einen Vertrag vor, den er unterzeichnen soll. Weiterlesen →